Das Bayerisch-Böhmische Grenzland ist ein riesiges zusammenhängendes Waldgebiet . Ein wahres Eldorado für alle Motorradfreunde. Tolle Landschaft, einsame und kurvenreiche Nebenstraßen, Aussichtspunkte mit grandioser Fernsicht und gemütliche, urchige Gastwirtschaften entlang der Touren. Hier lässt sich gemütlich oder rassig über kleine Strässchen mit wenig Verkehr touren. Bayerische Gemütlichkeit und Gastfreundschaft werden uns auf der ganzen Reise begleiten.
Prag, München, Passau oder Regensburg sind mit dem Bus von unserem Hotel aus bequem für einen Tagesausflug zu erreichen.
1. Tag Schweiz - Neu Ulm
Von verschiedenen Treffpunkten aus fahren wir in einer ersten Etappe bis in die Gegend von Neu Ulm. Hier übernachten wir im Hotel Meinl.
2. Tag Neu Ulm - Lam
Tief im Bayerischen Wald liegt das Dorf Lam. Im Hotel Bayerwald werden wir während 5 Tagen die Gastfreundschaft geniessen.
3. Tag - 6. Tag Bayerischer- Böhmischer Wald
Motorradtouren durch das Bayerisch-Böhmische Waldgebiet. Kurvige Strassen und versteckte Ortschaften gibt es zu entdecken.
Es besteht auch die Möglichkeit, mit dem Bus die Städte Prag, München, Passau oder Regensburg zu besuchen.
7. Tag Lam - Füssen
Den Rückweg nehmen wir übers Allgäu unter die Räder und übernachten in Füssen.
8. Tag Füssen - Schweiz
Rückfahrt in die Schweiz.
Basispreis p.P. CHF 1'710.- DZ/HP
Basispreis Sozia CHF 1'450.- DZ/HP
Einzelzimmerzuschlag: CHF 160.-
Pro Person bitte ein Anmeldeformular ausfüllen.
1. Anmeldung
Durch die schriftliche Anmeldung oder ab Ausstellung der Bestätigung/Rechnung, kommt zwischen dem Kunden und motorradreisen.ch ein Vertrag zustande.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Besonders bei Reisen mit Motorradtransport sind die Teilnehmerplätze beschränkt.
Die Reisen werden durchgeführt bei einer Anzahl von mindestens zehn Teilnehmenden.
2. Preise (Preisberechnungen Oktober 2018)
Der Basispreis gilt pro Person im Doppelzimmer/Doppelkabine mit Halbpension (ohne Verpflegung auf der Fähren). Für Einzelzimmer wird ein Zuschlag erhoben. Mit der Bestätigung der Anmeldung zur gebuchten Reise ist eine Anzahlung von 30% des Arrangement Preises fällig. Diese Anzahlung ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Die Schlussrechnung ist 30 Tage vor Abreise zahlbar. Die Reisedokumente werden ca. 10 Tage vor Abreise zugestellt.
Bei nachträglichen Preiserhöhungen durch Transportunternehmer (z.B. Treibstoffzuschläge, etc.), bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Wechselkursänderungen, usw.) können wir die Preise erhöhen.
3. Annullationsbestimmungen
Es gelten die nachfolgenden Annullationsbestimmungen und Kosten:
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30% des Arrangement Preises;
30 Tage – Abreisetag: 100% des Arrangement Preises.
Bei Namensänderungen oder Benennung eines Ersatzreisenden gehen die Änderungskosten zu 100 % zu Lasten des Teilnehmers. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung.
4. Programmänderungen
Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Leistungen einer Reise vor oder während der Durchführung zu ändern, solange der Charakter der Reise erhalten bleibt (z.B. Hotels, Fähren, Touren).
5. Haftung
Motorradreisen.ch übernimmt keinerlei Haftung bei Personenschäden und Sachschäden der Reiseteilnehmer. Dies gilt insbesondere für Haftungsfälle, die im Zusammenhang mit der Benützung eines eigenen oder fremden Fahrzeuges (Auto, Motorrad) oder Sportgerätes eintreten.
Der Gruppenleiter spricht sich mit den Teilnehmenden ab bezüglich Regeln zum Fahren in der Gruppe, Geschwindigkeit und Fahrzeit. Trotzdem ist jeder Teilnehmer für sein Fahrverhallten selber verantwortlich. Vor allem das Anpassen der Geschwindigkeit an die Strassen-, Sicht-, Wetter- und Verkehrsverhältnisse liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Teilnehmers.
Versicherung ist Sache der Teilnehmer (z.B. Reiseversicherung, ETI-Schutzbrief, Vollkaskoversicherung, Pannenhilfe, SOS-Rückreiseversicherung, Unfallversicherung).
Wir empfehlen dringend die Rega Mitgliedschaft.
6.Haftungsausschlüsse
Wir haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurück zu führen ist:
auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglichen vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.
7. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen dem Kunden und motorradreisen.ch ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Biel/Bienne.